Richtlinien des "Virtuellen Ortsvereins — Arbeitskreis Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Internet" (VOV)

I. Grundsätze

Der 'Arbeitskreis Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Internet' ist ein Zusammenschluß von Menschen, die der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) angehören oder ihr nahestehen und über das Internet zusammenkommen wollen. Der Virtuelle Ortsverein (VOV) ist als nicht eingetragener Verein organisiert.

Die Mitglieder des VOV kommunizieren direkt mit Hilfe eines elektronischen Postverteilers und öffentlich in den Diskussionsforen (sogenannte Newsgroups) im Internet. Die politischen Diskussionen beschäftigen sich dabei schwerpunktmäßig mit rechnergestützter Kommunikation und der Entwicklung der Informationsgesellschaft, schließen aber auch andere Themen nicht aus.

Die Möglichkeiten des Internets für die politische Arbeit sollen erforscht werden. So werden durch eine demokratische Selbstorganisation mit Abstimmungen und Wahlen neue Formen der Kommunikation in den elektronischen Netzen entwickelt und erprobt. Dieses Know-how wird den verschiedenen Gliederungen der SPD zur Verfügung gestellt, um die Darstellung der SPD im Internet zu optimieren.

II. Aufgaben und Ziele

  1. Entwicklung und Erhalt eines Raumes für politische Arbeit und politischen Diskurs mittels rechnergestützter Kommunikation für alle SPD-Mitglieder und der SPD nahestehende Menschen.

  2. Die Entwicklung von Konzepten und das Sammeln von Erfahrungen bei der politischen Arbeit mittels rechnergestützter Kommunikationsmedien.

  3. Erarbeitung von Konzepten und Positionen zur Entwicklung der Informationsgesellschaft mit ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen.

  4. Unterstützung der SPD auf allen Organisationsebenen bei der Arbeit mit rechnergestützten Kommunikationsmedien.

  5. Ermöglichung der aktiven Teilnahme von sich im Ausland befindenden Anhängern der Sozialdemokratie am politischen Geschehen in Deutschland.

III. Gliederung und Aufbau

  1. Der VOV wirkt nur auf Bundesebene. Regionale Gliederungen sind nicht vorgesehen.

  2. Der VOV tagt ständig auf dem Usenet und in öffentlichen oder nichtöffentlichen Mailinglisten. Für administrative Diskussionen werden ausschließlich nicht-öffentliche Mailinglisten verwendet.

  3. Organe des VOV

    3.1 Virtuelle Konferenz

    Für die politische Willensbildung des VOV sind keine Mitgliederversammlungen mit physischer Anwesenheit der Mitglieder vorgesehen.

    Die Beschlußfassung geschieht stattdessen mittels Urabstimmung aller Mitglieder innerhalb der Hauptmailingliste. (Im folgenden "Virtuelle Konferenz" genannt.)

    3.2 Vorstand des Virtuellen Ortsvereins

    Die Mitgliederversammlung wählt jährlich eine Vorsitzende, einen Vorsitzenden oder ein Team.

    Die Inhaber der Ämter für besondere Aufgaben nach III.3.3 bilden mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden den Vorstand. Der Vorstand vertritt den VOV gegenüber der Partei und der Öffentlichkeit und setzt die Beschlüsse des VOV um.

    3.3 Ämter für besondere Aufgaben

    Der VOV richtet für folgende besondere Aufgaben Ämter ein:

    • Postmaster/in (Verwaltung und technische Realisierung der Mailinglisten des VOV, Ansprechpartner/in bei E-Mail-Problemen)
    • Pressesprecher/in (Darstellung des VOV in der Presse, Presseverlautbarungen, Kontaktpflege zu Presseorganen)
    • Schriftführer/in (Mitglieder- und Wählerverzeichnisse, Bürotätigkeiten, Versand der Anmeldeformulare, Mitgliederstatistik, Offene Mitgliederliste, Neumitgliederbetreuung)
    • Verbindungsperson (Koordination mit und Kontakt zu SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion und anderen Institutionen)
    • Wahlleiter/in (Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, ggf. Betreuung der Wahlmaschine)
    • WWW-Betreuer/in (Redaktion der WWW-Seiten des VOV, Fragen zu WWW, Aufnahme von WWW-Seiten von VOV-Mitgliedern)
    • Vertreter bei ICANN

    Die Ämter werden jährlich von der Virtuellen Konferenz durch Wahl besetzt Ein Mitglied des VOV kann bis zu zwei Ämter gleichzeitig innehaben und einzelne Ämter können von mehreren Personen gleichberechtigt übernommen werden. Bei Abstimmungen im Vorstand steht jedem Vorstandsmitglied eine Stimme zu.

    Sofern ein Amt von mehreren Personen wahrgenommen wird, erfolgt die Stimmabgabe nach vorheriger Absprache der Betroffenen durch eine/n der Amtsinhaber/innen. (Je Amt nur eine Stimme.)

    Die Inhaber/innen der Ämter für besondere Aufgaben vertreten die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche.

    3.4 Projektleiterinnen und Projektleiter

    Für einzelne Projekte wählt die Mitgliederversammlung bei Bedarf eine Projektleiterin oder einen Projektleiter. Diese/r führt das Projekt eigenverantwortlich durch und vertritt es gegenüber der Partei und der Öffentlichkeit.

    Die Projektleiterinnen und die Projektleiter werden für höchstens ein Jahr gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

    Für die Dauer ihrer Amtszeit gehören die Projektleiterinnen bzw. die Projektleiter dem Vorstand mit beratender Stimme an.

    Projekte können von einem Team übernommen werden.

    3.5 Weisungsbindung, Rechenschaftspflicht und Abberufung

    Die Vorstandsmitglieder und die Projektleiterinnen und Projektleiter sind bei ihrer Tätigkeit bzgl. der Umsetzung von Beschlüssen des Virtuellen Ortsvereins den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie können von der Virtuellen Konferenz vorzeitig mit 2/3-Mehrheit der Abstimmenden abberufen werden. Ein Antrag auf Abberufung eines Vorstandsmitglieds bedarf der Unterstützung von mindestens fünf Mitgliedern des VOV.

    3.6 Haftung, vertragliche Verbindlichkeiten

    Der Virtuelle Ortsverein übernimmt die Haftung für die Handlungen seiner berufenen Organe, sofern diese innerhalb ihrer Aufgaben und Befugnisse tätig wurden. Ein Rückgriff bleibt vorbehalten. Für eingegangene Verbindlichkeiten haftet der Virtuelle Ortsverein nur mit seinem Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder findet daneben nicht statt.

    Die Begründung vertraglicher Verbindlichkeiten für den VOV bzw. dessen Mitglieder setzt zu ihrer Wirksamkeit einen vorherigen Beschluß der Virtuellen Konferenz voraus.

IV. Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im VOV steht allen offen, die sich zu den Grundwerten und Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bekennen.

  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich gegenüber dem VOV zu beantragen. Zusätzlich erfolgt im Regelfall eine Anmeldung über E-Mail.

  3. Über Aufnahmen entscheidet die "VOV-Admin" (Verwaltung des VOV) bestehend aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem Schriftführer/in und der oder dem Postmaster/in im Einvernehmen. Auf Antrag eines Mitglieds der VOV-Admin entscheidet die Mitgliederversammlung. Gegen eine ablehnende Entscheidung der VOV-Admin steht dem Bewerber die Möglichkeit offen, eine Abstimmung der Mitgliederversammlung über seine Aufnahme zu initiieren. Der Bewerber ist auf diese Möglichkeit hinzuweisen und bei der Durchführung zu unterstützen.

  4. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den VOV. Sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.

  5. Als Austrittserklärung gilt es, wenn ein Mitglied mehr als sechs Monate nicht per E-Mail zu erreichen ist. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied vorher seine Abwesenheit gegenüber dem VOV angezeigt hat.

  6. Zur Sicherstellung der korrekten Verteilung in der Mailingliste darf der/die Postmaster/in einzelne Mitglieder aus der Mailingliste nehmen. Bei Wegfall der Begründung sind die Mitglieder unverzüglich wieder aufzunehmen. Sofern die betroffenen Mitglieder noch per E-Mail zu erreichen sind, sind sie über den Ausschluß und dessen Begründung zu informieren.

  7. Nach Eingang einer E-Mail-Anmeldung kann die VOV-Admin eine vorläufige Mitgliedschaft erteilen. Diese berechtigt nicht zur Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen des VOV.

  8. Die Arbeit des Virtuellen Ortsvereins finanziert sich über Spenden und Zuschüsse. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

V. Mitgliedschaftsrechte

Jedes Mitglied des VOV hat die gleichen Rechte und Pflichten; insbesondere hat jede/r das Recht:

  • sich an den Diskussionen und dem politischen Willensbildungsprozeß im VOV zu beteiligen.
  • an Wahlen und Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen.
  • Anträge zu stellen.

VI. Ordnungsmaßnahmen

  1. Sofern ein Mitglied vorsätzlich gegen die Richtlinien des VOV, die Grundsätze der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands oder die allgemein im Internet übliche "Netiquette" verstößt, stehen dem VOV folgende Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung:

    A. Verwarnung
    B. Zeitweiliger Ausschluß von der Mailingliste (höchstens 30 Tage)
    C. Ausschluß aus dem VOV

  2. Die Ordnungsmaßnahmen nach A und B werden durch den Vorstand verhängt. Gegen eine Ordnungsmaßnahme nach B steht dem Betroffenen, die Möglichkeit offen, eine Abstimmung der Virtuellen Konferenz über seinen Fall herbeizuführen. Sofern der Ausschluß für weniger als 7 Tage angeordnet wurde, hat die Abstimmung keine aufschiebende Wirkung.

  3. Ein Ausschluß aus dem VOV kann nur durch die Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. Die Abstimmung erfolgt geheim.

VII. Wahlen und Abstimmungen

  1. Wahlen und Abstimmungen finden, soweit dies bei der Verwendung rechnergestützter Abstimmungsverfahren möglich ist, nach den allgemeingültigen Regeln der Demokratie statt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden.

  2. Wahlen finden geheim, Abstimmungen über Sachfragen, soweit nichts anderes bestimmt oder beschlossen wurde, offen statt.

  3. Die Durchführung der Wahlen und Abstimmungen obliegt der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter. Sie/Er hat die Wahrung des Wahlgeheimnisses sicherzustellen. Die Prüfung der Abstimmungsberechtigung obliegt der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer.

  4. Wahlen und Abstimmungen setzten zu ihrer Gültigkeit eine Beteiligung von mindestens 10% der Mitglieder des VOV voraus. Maßgeblich ist hierbei der sich aus der elektronischen Mitgliederliste (Mailingliste) am ersten Abstimmungstag ergebende Mitgliederbestand.

  5. Anfechtungen von Wahlen und Abstimmungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Vorstand einzureichen. Sie sind mit einer Begründung zu versehen und von 10% der Abstimmenden zu unterzeichnen.

  6. Nach Abschluß einer Abstimmung ist die Einbringung eines gleich- oder gegenlautenden Antrags für die Dauer von 3 Monaten unzulässig. Dies gilt nicht für Abstimmungen nach III.3.5 (Abberufung von Vorstandsmitgliedern).

  7. Das Nähere regelt die "Wahl- und Abstimmungsordnung des VOV".

VIII. Datenschutz

Die Mitgliedschaft in der SPD sowie die sonstigen personenbezogenen Daten der VOV-Mitglieder unterliegen den strengen Richtlinien für den Datenschutz der SPD sowie dem Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist ebenso untersagt, wie eine unverschlüsselte Übertragung größerer Datenbestände mittels E-Mail.

IX. Übergangsregelungen und Schlußbemerkungen

  1. Bis zur Einführung eines Verfahrens für geheime Wahlen mittels rechnergestützter Kommunikation können Wahlen (abweichend von VII.2) auch offen stattfinden; das heißt insbesondere, daß nach Abschluß der Wahl Name und Abstimmungsverhalten jeder Teilnehmerin bzw. jedes Teilnehmers veröffentlicht werden können.

  2. Eine Änderung dieser Richtlinien ist nur durch die Virtuelle Konferenz mit einer Zweidrittelmehrheit und anschließender Genehmigung durch den SPD-Parteivorstand möglich.

  3. Bei Vorlage von Gründen, die mit den Grundsätzen und Interessen der SPD unvereinbar sind, steht dem SPD-Parteivorstand das Recht zu, die Führung des Namens "Virtueller Ortsverein — Arbeitskreis Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Internet" (VOV) zu widerrufen. Die Vereinbarung über die Namensführung ist Bestandteil dieser Richtlinie

  4. Diese Richtlinien treten am 16.10.1995 in Kraft. Neugefasst mit Wirkung zum 06.05.1996 durch Beschluß der Virtuellen Konferenz.

    Am 27. Januar 1997 durch den Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands genehmigt.