Organe des VOV
3.1 Virtuelle Konferenz
Für die politische Willensbildung des VOV sind keine Mitgliederversammlungen mit physischer Anwesenheit der Mitglieder vorgesehen.
Die Beschlußfassung geschieht stattdessen mittels Urabstimmung aller Mitglieder innerhalb der Hauptmailingliste. (Im folgenden "Virtuelle Konferenz" genannt.)
3.2 Vorstand des Virtuellen Ortsvereins
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich eine Vorsitzende,
einen Vorsitzenden oder ein Team.
Die Inhaber der Ämter für besondere Aufgaben nach III.3.3 bilden
mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden den Vorstand. Der Vorstand
vertritt den VOV gegenüber der Partei und der Öffentlichkeit und
setzt die Beschlüsse des VOV um.
3.3 Ämter für besondere Aufgaben
Der VOV richtet für folgende besondere Aufgaben Ämter ein:
- Postmaster/in (Verwaltung und technische Realisierung der Mailinglisten des VOV, Ansprechpartner/in bei E-Mail-Problemen)
- Pressesprecher/in (Darstellung des VOV in der Presse, Presseverlautbarungen, Kontaktpflege zu Presseorganen)
- Schriftführer/in (Mitglieder- und Wählerverzeichnisse, Bürotätigkeiten, Versand der Anmeldeformulare, Mitgliederstatistik, Offene Mitgliederliste, Neumitgliederbetreuung)
- Verbindungsperson (Koordination mit und Kontakt zu SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion und anderen Institutionen)
- Wahlleiter/in (Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, ggf. Betreuung der Wahlmaschine)
- WWW-Betreuer/in (Redaktion der WWW-Seiten des VOV, Fragen zu WWW, Aufnahme von WWW-Seiten von VOV-Mitgliedern)
- Vertreter bei ICANN
Die Ämter werden jährlich von der Virtuellen Konferenz durch
Wahl besetzt Ein Mitglied des VOV kann bis zu zwei Ämter gleichzeitig
innehaben und einzelne Ämter können von mehreren Personen
gleichberechtigt übernommen werden. Bei Abstimmungen im Vorstand
steht jedem Vorstandsmitglied eine Stimme zu.
Sofern ein Amt von mehreren Personen wahrgenommen wird, erfolgt die Stimmabgabe nach vorheriger Absprache der Betroffenen durch eine/n der Amtsinhaber/innen. (Je Amt nur eine Stimme.)
Die Inhaber/innen der Ämter für besondere Aufgaben vertreten die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche.
3.4 Projektleiterinnen und Projektleiter
Für einzelne Projekte wählt die Mitgliederversammlung bei Bedarf eine Projektleiterin oder einen Projektleiter. Diese/r führt das Projekt eigenverantwortlich durch und vertritt es gegenüber der Partei und der Öffentlichkeit.
Die Projektleiterinnen und die Projektleiter werden für höchstens ein Jahr gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
Für die Dauer ihrer Amtszeit gehören die Projektleiterinnen bzw. die Projektleiter dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Projekte können von einem Team übernommen werden.
3.5 Weisungsbindung, Rechenschaftspflicht und Abberufung
Die Vorstandsmitglieder und die Projektleiterinnen und Projektleiter sind bei ihrer Tätigkeit bzgl. der Umsetzung von Beschlüssen des Virtuellen Ortsvereins den Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie können von der Virtuellen Konferenz vorzeitig mit 2/3-Mehrheit der Abstimmenden abberufen werden. Ein Antrag auf Abberufung eines Vorstandsmitglieds bedarf der Unterstützung von mindestens fünf Mitgliedern des VOV.
3.6 Haftung, vertragliche Verbindlichkeiten
Der Virtuelle Ortsverein übernimmt die Haftung für die Handlungen seiner berufenen Organe, sofern diese innerhalb ihrer Aufgaben und Befugnisse tätig wurden. Ein Rückgriff bleibt vorbehalten. Für eingegangene Verbindlichkeiten haftet der Virtuelle Ortsverein nur mit seinem Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder findet daneben nicht statt.
Die Begründung vertraglicher Verbindlichkeiten für den VOV bzw. dessen Mitglieder setzt zu ihrer Wirksamkeit einen vorherigen Beschluß der Virtuellen Konferenz voraus.