Wahl- und Abstimmungsordnung des VOV

I. Aufruf zur Wahl oder Abstimmung

  1. Jedes Mitglied des VOV kann zu einer Wahl oder Abstimmung aufrufen. Es schickt dazu einen Wahlaufruf (CfV = Call for Votes) an die Wahlleiterin oder den Wahlleiter des VOV. Diese bzw. dieser überprüft die formale Korrektheit des Wahlaufrufs und schickt ihn an den elektronischen Postverteiler (Hauptmailingliste) des VOV.

  2. Eine Abstimmung über ein bestimmtes Thema soll erst nach ausgiebiger Diskussion eingeleitet werden. Diese Diskussion soll im Regelfall mindestens eine Woche andauern. In begründeten Einzelfällen kann dieser Zeitraum auf 48 Stunden verkürzt werden. Zur Diskussion ist in einer Mail an die Hauptmailingliste des VOV aufzurufen. Das Subject dieser Mail muß kurz den vorgesehenen Abstimmungsgegenstand bezeichnen, wobei die Zeichenfolge 'RfD: ' (= Request for Discussion) vorzustellen ist.

  3. Bei offensichtlichem Mißbrauch hat der Wahlleiter oder die Wahlleiterin das Recht, einen Wahlaufruf zurückzuweisen. Er oder sie muß diese Zurückweisung in der Hauptmailingliste des VOV begründen; der Vorstand kann diese Entscheidung widerrufen.

II. Durchführung der Wahl oder Abstimmung

  1. Der Urheber oder die Urheberin der Wahl oder Abstimmung erstellt den CfV. Dieser Wahlaufruf muß den zu beschließenden Antragstext oder die eingegangenen Wahlvorschläge enthalten. Weiterhin ist ein Stimmzettel beizufügen, der von den Mitgliedern des VOV eindeutig ausgefüllt werden kann (vgl. Muster). Der Wahlzeitraum beträgt 14 Tage bei Wahlen und Satzungsänderungen, 7 Tage in allen anderen Fällen. Er beginnt mit Veröffentlichung des CfV durch die Wahlleiterin oder den Wahlleiter. Das genaue Ende wird mit Uhrzeit von dieser oder diesem im Wahlaufruf angegeben. Bei Personenwahlen muß auf dem Stimmzettel ein gesonderter Platz für ein Kennwort enthalten sein.

  2. Gibt es während der dem CfV vorausgehenden Diskussion mehrere konkurrierende Entwürfe des Abstimmungsgegenstandes, so sind diese gemeinsam zur Abstimmung zu stellen. In diesem Falle ist im CfV zu vermerken, wie abzustimmen ist, d.h., ob
    i) ein Antrag, Enthaltung oder Ablehnung aller Antragsversionen anzukreuzen oder
    ii) bei jeder Version zwischen Ja, Nein und Enthaltung zu entscheiden ist.
    Die verschiedenen Abstimmungsmöglichkeiten sind gleichberechtigt auf dem Stimmzettel darzustellen. Wenn die Voraussetzungen zur Annahme eines Antrages erfüllt sind, so ist der Antrag mit den meisten Ja-Stimmen angenommen; im Zweifel der mit weniger Nein-Stimmen. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine Stichwahl zwischen den betroffenen Versionen.

  3. Nach Versand des CfV veröffentlicht der/die Postmaster/in die aktuelle Mitgliederzahl und das für die Gültigkeit der Abstimmung erforderliche Quorum.

  4. Der ausgefüllte Stimmzettel wird von den Mitgliedern des VOV an die "Wahlurne" (urne@vov.de) geschickt.

  5. Alle Abstimmungen sind öffentlich. Bei Personenwahlen muß ein Kennwort angegeben werden.

  6. Bei der Wahl der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters soll ein anderes Mitglied des VOV diese Wahl stellvertretend leiten und die Stimmen auszählen. Diese Person wird vom amtierenden Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden benannt.

III. Auszählung und Gültigkeit der Stimmen.

  1. Nach Abschluß der Wahl oder Abstimmung wird das Ergebnis von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter bekanntgegeben. Dazu wird eine Liste erstellt, in der jede Stimmabgabe entweder mit dem Namen des Mitglieds oder bei Personenwahlen mit dem von ihm gewählten Kennwort aufgeführt wird. Diese Liste gilt als vorläufiges Endergebnis. Bei Personenwahlen wird eine alphabetische Liste der Teilnehmer getrennt veröffentlicht.

  2. Wenn innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch erfolgt, ist das Ergebnis gültig.

  3. Stimmen sind nur dann gültig, wenn sie innerhalb des Wahlzeitraumes in der Wahlurne eingegangen sind.

  4. Stimmen, die bei Personenwahlen kein Kennwort enthalten, sind ungültig.

IV. Übergangsregelung

Diese Wahl- und Abstimmungsordnung ist gültig, bis sichere Verfahren für eine geheime Abstimmung ("Wahlmaschine") entwickelt und eingeführt worden sind.

Anlagen:

  1. Beispiel für einen Stimmzettel bei Abstimmungen
    ----------------------- Alles oberhalb loeschen ------------------------
    Stimmzettel fuer die Abstimmung ueber "blubber blubber baeh"
    
    Realname, falls nicht in From-Zeile:
    
    [JA NEIN ENTHALTUNG] Ich stimme dem obigen Antrag ueber
                         "blubber blubber baeh" zu.
                         (Nichtzutreffendes loeschen)
    ----------------------- Alles unterhalb loeschen -----------------------
    
    
  2. Beispiel für einen Stimmzettel bei Personenwahlen
    ----------------------- Alles oberhalb loeschen ------------------------
    Stimmzettel fuer die Wahl zum "Wasauchimmer"
    
    Realname, falls nicht in From-Zeile:
    Kennwort:
    
    [MAX MORITZ ENTHALTUNG] Ich waehle die genannte Person fuer das Amt des
                            "Wasauchimmer" (Nichtzutreffendes loeschen)
    ----------------------- Alles unterhalb loeschen -----------------------