Gesetze im Internet

Das Abstimmungsergebnis

Die Abstimmung "Gesetze im Internet" ist abgeschlossen.
Insgesamt gingen 61 Stimmen ein, davon 61 gueltige
und 0 ungueltige.

Stimmverteilung:
Ja: 59
Nein: 1
Enthaltung: 1

Damit ist der Antrag "Gesetze im Internet" angenommen.

Der Antrag

Alle Gesetze und staatliche Verordnungen sind im Internet kostenlos bereitzustellen.

Dabei sind die technischen Möglichkeiten des Internet weitgehend auszunutzen.

Es wird von allen Bürgerinnen und Bürgern verlangt, dass sie sich gesetzeskonform verhalten und bei Ihrer Taetigkeit die zutreffenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einhalten. Um den Anforderungen der Informationsgesellschaft gerecht zu werden, ist hier der Staat in der Pflicht, dem Bürger diese Informationen möglichst umfassend zur Verfügung zu stellen. Inhaltlich umfasst dies alle für den Bürger relevanten Informationen auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene.

Die Bereitstellung der Informationen muss so stattfinden, dass der Bürger auf die für Ihn relevanten oder interessanten Daten optimal zugreifen kann. Dies beinhaltet unter anderem den Einbau von optimierten Suchfunktionen, Volltextsuche, eine intuitiv verstaendliche Indizierung (nach Sachgebiet, Datum, Bund/Land, etc.) sowie die Bereitstellung der Daten in verschiedenen Standardformaten (HTML, XML, PDF, ASCII).

Die Daten sollen unter Verwendung von Authentifizierungsverfahren bereitgestellt werden.

Das Internet ist in zunehmenden Masse das Standardmedium zur Bereitstellung von Informationen mit aktuellem oder dokumentarischen Wert. In jedem Bereich, in dem eine Kommunikation zwischen Staat und Bürger erfolgt, muss daher in Zukunft auch der Einsatz des Mediums Internet überprüft werden.

Eine Möglichkeit zur Recherche der Gesetzte und Verordnungen ist für jeden Bürger nicht nur hilfreich, sondern auch notwendig, da i.d.R. die Kenntnis über den Gesetzes- und Verordnungsinhalt vorausgesetzt wird.

In der Regel sind Gesetzestexte bereits jetzt als Printmedien erhaeltlich. Ihre Beschaffung erfordert jedoch Aufwand, eine gewisse Grundkenntnis der Gesetze für die richtige Auswahl und verursacht zusaetzliche Kosten. Dies kann in einer Informationsgesellschaft nicht der Stand der Dinge bleiben.

Einwände, dass Gesetze und Verordnungen ohne erlaeuternde Erklaerung für den Bürger missverstaendlich seien, sind kein Grund die originalen Texte dem Bürger vorzuenthalten. Es kann daher nicht Sinn der Gesetzgebung sein, dem Bürger die Verordnungen mit Hinweis auf die Unverstaendlichkeit vorzuenthalten bzw. die Beschaffung zu erschweren und im gleichen Atemzug die Einhaltung zu verlangen.

Wo dies angebracht erscheint, kann dem Angebot ein entsprechender Hinweis vorausgestellt werden, dass es sich hier um "juristische Definitionen", und nicht um Umgangssprache und die intuitiv damit verbundene Bedeutung handelt.

Links auf kommentierende und gegebenenfalls kostenpflichtige Angebote mit allgemeinverständlichen Kommentaren und Erläuterungen zu den Gesetzen von dritter Seite können (entsprechend kenntlich gemacht) in das Angebot integriert werden.