VOV lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Das Abstimmungsergebnis

Stimmen: 42
Ja: 38
Nein: 2
UNgueltig: 2 

Der Antrag

VOV lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

Der VOV unterstützt die Position der EU-Parlamentarier, Datenschützer
und der Wirtschaft und lehnt eine von EU-Innen- und Justizministern
geplante Speicherung von Telefon- und Internetdaten über die bisherige
Frist von 80 Tagen hinaus ab.

Begründung:

Bei dem jetzt geplanten Vorhaben geht es um die Verpflichtung von
Telekommunikationsanbietern zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs-
und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie
Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing
anfallen, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Der VOV
vertritt die Auffassung, dass der bisherige in Deutschland gültige
Zeitraum zur Datenspeicherung von Verbindungsdaten von 80 Tagen (nach
Rechnungsversand) ausreicht. 

Der jetzt geplante Großangriff auf die Privatsphäre aller Bürgerinnen
und Bürger macht keinen Sinn. Notwendig ist ein Datenschutz, der die
Balance der Grundrechte wahrt. Der VOV fordert deshalb den
Innenminister und die Justizministerin auf, die Notwendigkeit und die
Verhältnismäßigkeit für die geplante Maßnahme - für ein Mehr an
öffentlicher Sicherheit - nachzuweisen. Der Deutsche Bundestag hat
sich vor kurzem in zwei Beschlüssen eindeutig und mit großer Mehrheit
gegen eine derartige Verpflichtung von TK-Unternehmen zur
Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Beratungen und
Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene stehen damit
in Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers.

Die meisten Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach den begehrten
"Verkehrsdaten" werden in der Regel binnen der ersten zwei bis drei
Monate gestellt, in denen Telefongesellschaften und Internet Service
Provider diese Daten in der Regel für Abrechnungszwecke vorhalten. Die
Abteilung Computerkriminalität K32 in Frankfurt konnte z.B. im Jahr
2004 mit der bisherigen Speicherfrist 95 Prozent aller Delikte in dem
Bereich, wo der PC für Straftaten benutzt wurde, aufklären. 

Der VOV fordert außerdem dazu auf, endlich den Begriff "Verkehrsdaten"
zu definieren. Einige Innenminister in den Ländern fordern, dass
"Verkehrsdaten" nicht nur IP-Adressen, sondern auch alle Inhalte
betreffen. Dazu zählen dann u.a. auch alle Spam-Mails. Diese
umfassende Speicherung ginge weit über die bisherige Speicherung von
IP-Adressen hinaus. Die damit anfallende Datenmenge hätte allein in
Deutschland im vergangenen Jahr schon 20 Gbit/s betragen. Soviel
"Internetverkehr" wurde am 3. Juni 2004 am zentralen Austauschknoten
DE-CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange) laut Erhebung des
Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco Forum e.V.) gemessen.
Das entspricht mehr als 100 Milliarden Textseiten im DIN A4-Format,
die täglich durch den größten deutschen Internet-Knoten laufen. Die
Speicherung dieser Datenmengen würde die IT-Wirtschaft in Deutschland
mit extremen Folgekosten belasten und dem Wirtschaftsstandort
Deutschland nachhaltig schaden.