VOV lehnt Vorratsdatenspeicherung abDas AbstimmungsergebnisStimmen: 42 Ja: 38 Nein: 2 UNgueltig: 2 Der AntragVOV lehnt Vorratsdatenspeicherung ab Der VOV unterstützt die Position der EU-Parlamentarier, Datenschützer und der Wirtschaft und lehnt eine von EU-Innen- und Justizministern geplante Speicherung von Telefon- und Internetdaten über die bisherige Frist von 80 Tagen hinaus ab. Begründung: Bei dem jetzt geplanten Vorhaben geht es um die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Der VOV vertritt die Auffassung, dass der bisherige in Deutschland gültige Zeitraum zur Datenspeicherung von Verbindungsdaten von 80 Tagen (nach Rechnungsversand) ausreicht. Der jetzt geplante Großangriff auf die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger macht keinen Sinn. Notwendig ist ein Datenschutz, der die Balance der Grundrechte wahrt. Der VOV fordert deshalb den Innenminister und die Justizministerin auf, die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit für die geplante Maßnahme - für ein Mehr an öffentlicher Sicherheit - nachzuweisen. Der Deutsche Bundestag hat sich vor kurzem in zwei Beschlüssen eindeutig und mit großer Mehrheit gegen eine derartige Verpflichtung von TK-Unternehmen zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Beratungen und Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene stehen damit in Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers. Die meisten Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach den begehrten "Verkehrsdaten" werden in der Regel binnen der ersten zwei bis drei Monate gestellt, in denen Telefongesellschaften und Internet Service Provider diese Daten in der Regel für Abrechnungszwecke vorhalten. Die Abteilung Computerkriminalität K32 in Frankfurt konnte z.B. im Jahr 2004 mit der bisherigen Speicherfrist 95 Prozent aller Delikte in dem Bereich, wo der PC für Straftaten benutzt wurde, aufklären. Der VOV fordert außerdem dazu auf, endlich den Begriff "Verkehrsdaten" zu definieren. Einige Innenminister in den Ländern fordern, dass "Verkehrsdaten" nicht nur IP-Adressen, sondern auch alle Inhalte betreffen. Dazu zählen dann u.a. auch alle Spam-Mails. Diese umfassende Speicherung ginge weit über die bisherige Speicherung von IP-Adressen hinaus. Die damit anfallende Datenmenge hätte allein in Deutschland im vergangenen Jahr schon 20 Gbit/s betragen. Soviel "Internetverkehr" wurde am 3. Juni 2004 am zentralen Austauschknoten DE-CIX (Deutscher Commercial Internet Exchange) laut Erhebung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco Forum e.V.) gemessen. Das entspricht mehr als 100 Milliarden Textseiten im DIN A4-Format, die täglich durch den größten deutschen Internet-Knoten laufen. Die Speicherung dieser Datenmengen würde die IT-Wirtschaft in Deutschland mit extremen Folgekosten belasten und dem Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig schaden. |