Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 15.02.2001

EU erlaubt Kopien für den Privatgebrauch

Berlin. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) hält die vom EU-Parlament verabschiedete Copyright-Richtlinie grundsätzlich für einen Schritt in die richtige Richtung. "Insbesondere die Aufnahme der digitalen Kopie dient der Schaffung von Rechtssicherheit und ist somit ein Schritt in die richtige Richtung.", begründet Arne Brand (Pressesprecher des VOV) die Haltung der Sozialdemokraten.

Mit der Copyright-Richtlinie regelt die EU zum ersten Mal die Urheberrechtsverhältnisse in digitalen Medien. Rechtlich handelte es sich bisher um nicht explizit geregeltes Areal. Dennoch muss nach Meinung der Sozialdemokraten im Internet die neue angestrebte Regelung erst einmal ihre tatsächliche Anwendbarkeit beweisen. Diesem Gedanken trägt die EU auch grundsätzlich Rechnung: nach 36 Monaten steht eine Überprüfung der Richtlinie auf ihre Praktikabilität hin an.

Die Richtlinie schiebt allen Bestrebungen, Kopien für den privaten Gebrauch zu verbieten, einen klaren Riegel vor. So sind nach dem Wortlaut private Kopien für "nichtkommerzielle Zwecke" erlaubt. "Wir sind erleichtert, dass diese Regelung Eingang in die Richtlinie gefunden hat. Das ist für die sinnvolle Nutzung digitaler Medien durch Privatleute eine unabdingbare Voraussetzung.", erläutert Brand.

Beschnitten werden in Zukunft die Nutzungsmöglichkeiten von Archiven. So muss in Zukunft auch bei der digitalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Archivstücks eine „faire Abgabe“ an den Rechteinhaber geleistet werden. Davon sind vor allen Dingen Inhaber großer Archive, wie etwa öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten betroffen. "Wir sehen allerdings keinen kulturellen Untergang des Abendlandes heraufziehen. Die digitalen Medien dürfen keine grundsätzliche Ausnahme von der allgemeinen Rechteverwertung werden. Es gibt allerdings gewisse Besonderheiten zu beachten.", so Brand weiter.

Für interessant hält der VOV aber die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland im Hinblick auf das vom Bundesjustizministerium geplante Urhebervertragsgesetz. Mit diesem Gesetz möchte das Justizministerium eine Pflicht zur Abgabe von Gebühren für urheberrechtliche Werke in Deutschland einführen. "Wir sehen durch dieses Gesetz die Verbreitung von Open-Source- Software wie Linux in Deutschland massiv behindert und warten gespannt auf die Umsetzungsabsichten aus dem Bundesjustizministerium", so Brand abschließend.

Wir rechnen damit, dass die Umsetzung dieser Richtlinie im Bundesjustizministerium zu einer grundlegenden Überarbeitung des dort geplanten Urhebervertragsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung von Open-Source-Software, wie z.B. Linux, führt. Es sollte zwischen der Wahrnehmung der Interessen von Künstlern und Schriftstellern gegen ihre Entrechtung durch die neuen Medien und der Wahrnehmung der Interessen von Softwareentwicklern und Programmierern unterschieden werden. So verschieden die Produkte sind, so verschieden sollten die Schutzmaßnahmen sein, hier "alle über einen Leisten zu schlagen" ist sicherlich "der falscheste Weg"! „Falls beim Bundesjustizministerium hierzu fachlicher Input gewünscht ist, stehen wir selbstverständlich zur Verfügung“, so Brand abschließend.