Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 24.12.2003

Verdachtsunabhängige Überwachung verfassungswidrig

Berlin. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) hält die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung in der Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) für verfassungswidrig. "Die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten über 6 Monate stellt eine Kriminalisierung aller Telefon- und Internetnutzer dar - hier wird folglich die gesamte Bevölkerung kriminalisiert!", so Arne Brand, Pressesprecher des VOV.

Nach dem vom Bundesrat beschlossenen Entwurf sollen künftig sogenannte "Verkehrsdaten" über mindestens 6 Monate von den Telefon- und Internetfirmen gespeichert werden. Dazu gehören etwa angerufene Nummern und IP-Adressen beim Surfen im Internet, aber auch Wabendaten von Mobilfunkteilnehmern sind nicht ausgeschlossen. "Aus diesen Daten lässt sich nicht nur ein umfassendes Kommunikationsprofil erstellen. Durch die Überwachung von Handydaten werden auch Bewegungsdaten von Nutzern gespeichert. Dadurch werden 50 Millionen Bundesbürger ohne Verdacht an die Leine gelegt!", empört sich Brand weiter.

Der VOV hält allenfalls die Speicherung der Verbindungsdaten aufgrund eines konkreten Verdachts für verhältnismäßig. "Gegen eine Datenspeicherung im konkreten Ermittlungsfall analog einer zulässigen sonstigen Kommunikationsüberwachung (Brief, Telefon) richten sich unsere Vorbehalte nicht, aber hier findet eine rechtsstaatlich mehr als bedenkliche Ausweitung statt.", erklärt Brand.

Sollte es bei der sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Speicherung bleiben, sehen die Mitglieder des VOV neben dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch die Grundsätze des Datenschutzrechtes in Mitleidenschaft gezogen. So ist der Grundgedanke des deutschen Datenschutzrechtes die Minimierung der zu sammelnden Daten. "Die in der Novelle angedachte Datensammelwut ist in Deutschland bislang ohnegleichen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu im Volkszählungsurteil schon geäußert", so Brand weiter.

Daneben machen sich die Verantwortlichen im Bundesrat keine Vorstellung über die Menge der zu speichernden Daten und den Aufwand für Sicherung und Zurverfügungstellung der Daten. Die Firmen erleiden einen eklatanten Wettbewerbsnachteil im Verhältnis zu anderen Ländern durch den zu betreibenden Aufwand. Letztendlich wird durch diese Novelle nicht nur die Verfassung verletzt sondern auch der Bestand von kleineren Internet- und Telekommunikationsfirmen gefährdet "Wenn das Gleiche für die herkömmliche Post gelten würde, dann müsste die Post für jeden Brief den Absender, den Empfänger, die Laufzeit und die beteiligten Postbeschäftigten des Briefes registrieren und diese Daten sechs Monate archivieren. Da wird das System ad absurdum geführt", stellt Brand fest.

Anfang nächsten Jahres müssen sich Bundesregierung und Bundestag mit der Novelle auseinander setzen. "Hier bleibt zu hoffen, dass diese einschneidende Novelle nicht im anstehenden Reformpaket untergeht und einfach mit durchgewunken wird. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat Besseres verdient!", so Brand abschließend.

Der VOV wünscht allen, die auf den solidarischen Mann in Rot warten ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!