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Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 03.07.2005 VOV: Mehr Demokratie wagen!Berlin. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) ruft die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) dazu auf, sich nicht dem gemeinsamen Standpunkt des Rates anzuschließen, sondern bei den Ergebnissen der ersten Lesung zu bleiben. "Ein Parlament sollte, besonders das Europäische angesichts der prekären Lage der EU, seinen Standpunkt selbstbewusst gegenüber der Regierung vertreten und so mehr Demokratie wagen!", kommentiert Arne Brand, Pressesprecher des VOV, die mögliche Haltung des Parlaments. Die Patentrichtlinie, auf Basis des gemeinsamen Standpunkts des Rates, hat - trotz Neuwahl in Deutschland und der Krise der EU - das Potenzial, zur wichtigsten politischen Entscheidung des Jahres zu werden - und das weitgehend unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit. Es geht im Kern um nicht mehr oder weniger als die Patentierbarkeit von Gedanken. Wohlverpackt natürlich, und nur im Sinne des "Allgemeinwohls". Ohne diese Richtlinie, so die Lobby, würde die Weiterentwicklung von Software stagnieren, Investitionen würden nicht getätigt, die Softwareindustrie wird Europa meiden und viele Arbeitsplätze werden abwandern oder nicht entstehen. Software "als solche" soll ja gar nicht patentierbar sein. Die Patente müssen, neben einer obligatorischen "Erfindungshöhe", eine "Technizität" erfüllen, die sich wohl durch "Auswirkungen auf physikalische Naturkräfte" definiert. Falls es mal doch Probleme gibt, so wird die notwendige Technologie eben durch Zwangslizensierungen der Allgemeinheit verfügbar gemacht. Diese Argumentation macht sich auch das BMJ zu eigen, und unterstützt damit die Patentlobby - entgegen einem Beschluss des Bundestages, der Softwarepatente explizit ablehnt. Die Realität jedoch sieht anders aus: Seit Jahren schon akzeptiert das Europäische Patentamt Patente auf "softwarebasierte Erfindungen". Vor einer Klagewelle schützt derzeit nur das nationale Recht, dass in vielen EU-Staaten, unter anderem Deutschland, Patente auf Software schlicht und ergreifend untersagt. Diese Patente beinhalten Paradebeispiele wie den "Fortschrittsbalken" bei Programmen, der keinerlei "Technizität" ausserhalb von reinster Software besitzt, oder das sogenannte "Ein-Klick-Einkaufsverfahren", dessen Erfindungshöhe bei Null liegt. Damit entsteht ein europäisches Problem: Die Softwareentwicklung in Europa wird derzeit von einer großen Anzahl kleiner und mittlerer Unternehmen getragen, die sich einen Rechtsstreit um Patente nicht leisten können, selbst wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen würden. Gleichzeitig ist die freie Entwicklergemeinde bereits seit über einem Jahrzehnt einer der wichtigsten Motoren für die tatsächlichen Fortschritte im Softwarebereich - für die meisten ist allein die Möglichkeit eines Patentrechtsstreites eine Existenzbedrohung. "Selbst in den USA hat der Kongress erste Anzeichen dafür ausgesandt, dass das Patentrecht vor einer umfassenden Reform stehen könnte. Da kann Europa nicht den gegenteiligen Weg gehen und die gleichen Fehler wie die USA begehen", so Brand weiter. Die Eingrenzung der Technizität ist völlig unzureichend, theoretisch kann alles patentiert werden, unter Hinweis darauf das jeder Computer physikalisch existiert. Um hier Software von patentierbaren Erfindungen mit einem Softwareanteil zu trennen, muss man die "Technizität" genauer definieren. Die Einschränkung, das "Software als solche" nicht patentierbar ist, ist völlig unzureichend. So ist der "Fortschrittsbalken" auch keine Software "als solche", und damit patentiert. Die Erfahrung mit dem europäischen Patentamt sowie anderen internationalen Patentstellen zeigt, das die für ein Patent erforderliche Erfindungshöhe oft nicht berücksichtigt wird. Es existieren viele Patente auf Verfahren, die bestenfalls auf ad-hoc-Ideen basieren, aber keine Entwicklungsarbeit beinhalten (z.B. das Ein-Klick-Einkaufsverfahren). Es ist darauf hinzuarbeiten, dass die Erfindungshöhe beim Eintrag von Patenten besser berücksichtigt wird. Für existierende Patente, die keine nachvollziehbare Erfindungshöhe haben, muss ein klar definiertes, einfaches Löschverfahren existieren. Die Bewertung sollte durch Fachleute mit Praxiserfahrung erfolgen. "Wie bereits erwähnt, sind bereits heute beim europäischen Patentamt tausende Patente eingetragen, die selbst der neuen Richtlinie ohne Korrekturen nicht entsprechen. Hier ist eine Regelung zu treffen, wie solche Patente zeitnah zu löschen sind, ohne das dabei Kosten für den Antragsteller (auf Löschung) entstehen. Nur so kann eine Rechtssicherheit auf Grundlage der neuen Regelung entstehen", kommentiert Axel Schudak, Vorsitzender des VOV, eine weitere mögliche Vorgehensweise. Nach der Empfehlung des Rechtsausschusses des Parlaments muss nun das Plenum in der 2. Lesung eine Entscheidung treffen. Die Empfehlung des Rechtsausschusses war weitestgehend deckungsgleich mit dem Standpunkt des Rates und stimmte in vielen Punkten nicht mit den Ergebnissen der ersten Plenumslesung überein. "Wenn das Parlament bei der zukünftigen Gestaltung Europas ernst genommen werden möchte, muss es zeigen, dass es mehr als ein Papiertiger ist. Bei dieser wichtigen Entscheidung gilt es Krallen zu zeigen!", so Brand abschließend. |