|
Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 09.07.2005 GEMA fordert ZensurBerlin. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) zeigt sich besorgt angesichts des Vorstoßes der GEMA bei Accesssprovidern eine Sperrung von Webinhalten durchzusetzen. "Eine Sperrung bei Accesssprovidern kommt einer Vorzensur gleich, die Art. 5 des Grundgesetzes ausdrücklich nicht vorsieht und die auch in anderen Medienbereichen aus gutem Grund so nicht existent ist. So haben beispielsweise die Landesmedienanstalten kaum Handhabe die Ausstrahlung einer Fernsehsendung im Vorfeld zu unterbinden", äußerte sich Arne Brand, Pressesprecher des VOV, zu den Forderungen der GEMA. Das Schreiben der GEMA widerspricht sich dabei sogar selber. So fordert die GEMA eine Sperrung auf DNS-Ebene und eine Vertragsstrafe sollten die Nutzer nach dem 25.07. die betroffenen Seiten weiterhin erreichen können. "Die gewünschte Sperrung auf DNS-Ebene verhindert den Zugang zu solchen Seiten aber nicht, sondern erschwert ihn nur geringfügig. Selbst bei Befolgung der GEMA-Forderungen müssten die Provider also zahlen, eine solche Aufforderung ist somit sitten- und rechtswidrig und folglich unwirksam!", führt Brand weiter aus. Nach Auffassung des VOV ist es gefährlich, die Accesssprovider im Rahmen der sog. Störerhaftung mit einzubeziehen, nur weil es nach eigener Aussage der GEMA schwierig wird, die Verbreitung der Inhalte zu unterbinden. Hier muss eindeutig zwischen Accesss, Contents- und Hostinganbietern unterschieden werden. Während Contents- und Hostinganbieter im rundfunkrechtlichen Sinne zu den Sendern gezählt werden können, tun Accesssprovider nichts anderes, als dem Nutzer einen Zugang ins Internet zu vermitteln, ähnlich wie die Telekom ihren Kunden Zugang ins Telefonnetz vermittelt. Fordert man die Accesssprovider jetzt zur großflächigen Sperrung von Inhalten auf, wäre das genauso zu beurteilen, als wenn die Telekom aufgefordert werden würde, all ihren Kunden bestimmte Rufnummern vorzuenthalten. "Genau dies wurde in der Vergangenheit aber unterlassen, beispielsweise als Dialer zu Hunderten einen immensen Schaden angerichtet haben, kam niemand auf die Idee die Telekom zur Sperrung dieser Nummern(bereiche) aufzufordern. Wieso soll das, was man von einem Telekommunikationsanbieter offenbar nicht verlangen konnte nun von wesentlich kleineren und finanziell und personell nicht so gut ausgestatteten Accesssprovidern zu fordern sein? Ein Internetanschluss dient genauso wie ein Telefonanschluss der individuellen Kommunikation und sollte genauso behandelt werden!", so Brand weiter. Eine Sperrung könnte aufgrund geltenden deutschen Rechts auch gar nicht aufgrund der von der GEMA favorisierten Rechtsgrundlage getätigt werden. Die Gerichte würden im zivilrechtlichen Bereich eine solche Sperrung nur aufgrund der Störereigenschaft einer Person anordnen. Accesssprovider sind aber im Gegensatz zu Content- und Hostingprovidern nach der gegenwärtigen Rechtsprechung des BGH aber nicht in den Kreis der Störer einzuordnen, so dass die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens mehr als zweifelhaft einzuordnen sind. "Die GEMA sollte lieber ihre Hausaufgaben machen, bevor sie solche Schreiben losschickt. Die Hörer von legaler Musik sind sicherlich gespannt auf die Antwort der GEMA, warum neben der Zahlung von Urheberrechtsabgaben auf eine Vielzahl von Geräten nun auch noch ein Eingriff in Art. 5 GG seitens der GEMA versucht wurde!", so Brand abschließend. |