Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 22.05.2006

Gleiches Urheberrecht für alle?

Berlin. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) äußert sich besorgt über die ungleichen Entwicklungen im Urheberrecht. So soll es weiterhin verboten sein, einen Kopierschutz zu umgehen, während Wirtschaftsunternehmen anscheinend beliebig in geschützte Computerumgebungen eindringen dürfen. "Das Eindringen von SonyBMG war nur der Anfang einer Welle von Einbrüchen in unsere Computer! Es ist nicht einzusehen, warum die Industrie das darf, der Privatnutzer aber auch bei berechtigten Interessen kriminalisiert wird. Der Staat muss für ausgleichende Gerechtigkeit sorgen und nicht einseitige Interessenvertretung sein!", fordert Arne Brand, Pressesprecher des VOV.

In das Urheberrecht wurde bei der letzten Reform der Verbot des Umgehens eines Kopierschutzes eingefügt, demnach darf niemand versuchen etwas zu umgehen, was in irgendeiner Art und Weise geschützt ist. So sind beispielsweise auf vielen CDs und DVDs inzwischen sogenannten Digital Rights Management (DRM) Systeme installiert, die eine Kopie der Musik unterbinden sollen. Dem Nutzer wird somit der Zugriff auf die legal erworbenen Musikstücke unverhältnismäßig eingeschränkt Zum Beispiel ist es, anders als bisher, verboten, eine CD mit seinen Lieblingsstücken zu erstellen.

Gleiches muss dabei für die Verwendung in Forschung und Lehre gelten, wie es nach dem alten Recht, Bücher, Filme oder andere analoge Datenträger betreffend, galt. Gerade hier hat sich nur die technische Erscheinung in der Art des Vertriebs und der Darbietung verändert, nicht Sinn und Zweck der alten Regelungen. "Wo ist der Unterschied zwischen der Verwendung von visuellem oder akustischen Material um das es letztlich geht, ob er von einem Filmvorführgerät oder Plattenspieler, Beamer oder MP3-Player kommt?", fragt Brand.

Auf der anderen Seite sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen die Musikindustrie mit Hilfe sogenannter Rootkits tief in geschützte Computersystem eindrang und dort rechtswidrige Veränderungen vornahm. Derartiges Vorgehen ist in Bereichen der Computerkriminalität, z.B. zu Zwecken der Industriespionage oder zum Aufbau von Spam-Netzwerken, bekannt. Während in den USA diese Fälle rechtlich verfolgt werden, scheint es in Deutschland geduldet zu werden. Andererseits finden öffentlichkeitswirksame Prozesse gegen jugendliche Virenschreiber statt.

Dazu kommt, dass das Urheberrecht selber inkosistent durch die Reform wurde. So erlaubt das Gesetz weiterhin die Anfertigung von Privatkopien, macht dieses Recht in der Praxis aber nicht durchsetzungsfähig, da dazu kein Kopierschutz umgangen werden darf. "Diese Einschränkung ist nicht verständlich. Ich darf kein Recht zugestehen, das in der Praxis nicht durchführbar ist. Das hatten wir schon einmal bei Grundrechten in der Weimarer Republik", so Brand weiter.

Zusätzlich forder die Musikindustrie an immer mehr Stellen Pauschalabgaben für Kopien. So sollen die Verbraucher für eine normale Computerausrüstung gleich vielfach zur Kasse gebeten werden.

In der Konsequenz führt das dazu, dass ein Privatnutzer ein Recht auf eine Privatkopie hat, und wenn er dieses Recht gegen einen Kopierschutz durchsetzt, wird er kriminalisiert. Auf der anderen Seite hat die Industrie kein Recht in Computersysteme einzugreifen, aber wenn sie es tut, passiert gar nichts. "Dieses Ungleichgewicht ist nicht tragbar. Auch im Urheberrecht muss gelten: Gleiches Recht für alle!", so Brand abschließend.