Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 11.12.2006

Ein Netz - ein Recht!

Berlin. Anlässlich der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zum Entwurf des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes fordert der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Internet zu schaffen und die Verantwortlichkeiten der Provider realistisch zu gestalten. "In einem Rechtsstaat brauchen wir Rechtssicherheit, gerade in einem neuen Bereich wie dem Internet. Hier muss der föderale Staat eine klar verständliche Regelung schaffen!", so Arne Brand, der Pressesprecher des VOV.

Wegen der unklaren Abgrenzung zwischen Telemedien und Telekommunikationsdiensten einerseits bzw. Telemedien und Rundfunk andererseits gibt es weiterhin Doppelzuständigkeiten von Aufsichtsbehörden. So müssen sich bundesweit tätige Internet-Service-Provider mit den unterschiedlichen Rechtsauffassungen verschiedener Landesdatenschutzbehörden auseinandersetzen und deren widersprüchliche Anforderungen erfüllen. "Der vorliegende Entwurf ist ein Kompromiss mit den Bundesländern, denen die Wahrung ihrer Kompetenzen wichtiger ist als die Schaffung eines zukunftsorientierten und einheitlichen Rechtsrahmens für die deutsche Internetwirtschaft. So wird Wettbewerb verhindert und nicht gefördert!", so Brand weiter.

In den letzten Jahren entstand zwischen der Ansicht des Gesetzgebers und der Auslegung der Gerichte eine immer größere Diskrepanz. Provider konnten sich nicht an die oft klaren Worte der Gesetze halten, die Rechtsprechung schuf ein undurchdringliches und nicht nachzuvollziehendes Wirrwarr von Entscheidungen. Der VOV fordert eine klare gesetzliche Regelung der Haftung für Hyperlinks und der Haftung von Suchmaschinenbetreibern. Die gegenwärtige Rechtsunsicherheit nützt vor allem den auf Abmahnungen spezialisierten Anwälten, und sie schadet der Vielfalt der Informationsangebote im Internet. "Gradlinige Regelungen dienen einer gradlinigen Entwicklung. Deutschland muss sich entscheiden, ob es auf einen Patchwork einzelner Regelungen setzen oder die weitere Entwicklung des Internets mit klaren Regelungen fördern will!", kommentiert Brand.

In der Rechtsprechung ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten, Geist und Buchstaben der E-Commerce-Richtlinie zu missachten. Die Gerichte erlegen vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen, aber zunehmend auch von Suchmaschinen immer weitergehende Pflichten zur Prüfung der Inhalte von Dritten und zur Überwachung ihrer Nutzer auf. Setzt sich diese Praxis weiter durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten. Deshalb ist eine gesetzliche Klarstellung – ein Verbot proaktiver Überwachungspflichten - dringend erforderlich. "Der Gesetzgeber ist gefragt ein Zeichen zu setzen - ein Zeichen für den Fortschritt!", so Brand abschließend.