Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 25.07.2007

Grenzenlose Verwirrung um Archivierungspflicht von Internet-Seiten

Berlin. Das Internet ist ein flüchtiges Medium - oder war es zumindest bislang. Denn jetzt sollen "Netzpublikationen" - was auch immer das genau sein mag - wie Bücher als erhaltenswertes Kulturerbe gelten und von der Deutschen Nationalbibliothek dauerhaft aufbewahrt werden. Betreiber von Websites werden gesetzlich zur Ablieferung der zu archivierenden Inhalte verpflichtet, aber niemand weiß bislang, welche Inhalte gemeint sind und wie genau die "Ablieferung" funktionieren soll.

Der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann hat nach Auffassung des Virtuellen Ortsvereins der SPD (VOV) heillose Verwirrung geschaffen, weil er für ein Gesetz verantwortlich zeichnet, das niemand erfüllen kann. Das Gesetz gilt aber gleichwohl, und wer sich nicht daran hält begeht eine Ordnungswidrigkeit.

"Vernünftig wäre es gewesen, zunächst eine klare Vorstellung zu entwickeln, was und wie man archivieren will - und erst danach die gesetzliche Verpflichtung. Nun hat man lediglich Rechtsunsicherheit geschaffen, ist aber konkret noch keinen einzigen Schritt weiter", sagt Arne Brand, Pressesprecher des VOV. Wir hören von Gliederungen der SPD, die sich fragen, ob eigene Foren und Blogs archiviert werden müssen, und wenn ja wie und zu welchen Kosten. Die Verunsicherung ist groß. Eine Antwort für die vielen Fragen gibt es bislang nicht."

Im Entwurf für eine Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007 ist vorgesehen, dass Netzpublikationen "in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern" sind. Die Ablieferung könne aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen. Eine FAQ des Instituts (http://info-deposit.d-nb.de/) ist genauso wenig aufschlussreich wie die wachsweichen Formulierungen aus dem Entwurf der Verordnung.

Arne Brand weiter: "Gesammelt wird nach bisherigem Kenntnisstand alles und nichts. Es gibt weder Aussagen darüber, welche Websites, Foren und Blogs betroffen sind, wie oft und welche Aktualisierungen gesammelt werden sollen, noch wie man sich die Ablieferung konkret vorzustellen hat. Aufschluss werden wohl erst die Sammelrichtlinien der Deutschen Nationalbibliothek geben, auf die wir gespannt warten. Immerhin: Die Deutsche Nationalbibliothek verspricht, in der Zwischenzeit keine Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bezug auf die Ablieferung von Netzpublikationen anzustrengen. Was aber ein Unding ist, ist die Tatsache, dass sie dazu jetzt schon in die Lage versetzt wurde"