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Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 01.03.2008 Neues Grundrecht ins GrundgesetzBerlin. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) freut sich über die Einführung des Grundrechts auf den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität privater Computer und fordert, dieses Grundrecht ins Grundgesetz aufzunehmen. "Grundrechte haben in Deutschland ein Zuhause und das ist das Grundgesetz. Dieses Grundrecht gehört dort hin!", unterstreicht Arne Brand, der Pressesprecher des VOV, die Forderung. Das Internet wird immer wichtiger in allen Lebenslagen der Menschen in Deutschland, digitale Medien nehmen einen immer breiteren Raum in der Öffentlichkeit ein. Da ist es nur konsequent, dass der Zugang des Einzelnen, seine „Wohnung“ in der digitalen Welt, unter Schutz gestellt wurde, wie dies auch mit Wohnungen im normalen Alltag geschieht. Der Schutz dieser Wohnung muss konsequenterweise auch im Grundgesetz festgeschrieben werden, das sieht der VOV als Auftrag des Verfassungsgerichts und des Deutschen Volkes an die Berliner Politik. Es muss aber nicht nur der Inhalt der eigenen digitalen Wohnung geschützt werden, sondern darüber hinaus auch das Bewegen in der digitalen Welt. Das Verfassungsgericht müsste somit auch die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklären. "In der realen Welt ist es auch nicht zulässig, dass jeder meiner Schritte von Kameras aufgezeichnet wird. Jeder Einzelne hat das Recht, sich auch in der digitalen Welt frei zu entfalten. Dies wird durch die Vorratsdatenspeicherung unmöglich gemacht", so Brand weiter. Der Virtuelle Ortsverein der SPD erwartet genau wie der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, dass sich Bundesinnenminister Schäuble sehr genau an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält. "Der Bundesinnenminister hat geschworen, die Verfassung zu bewahren und wir erwarten von ihm, dass er diesen Schwur auch einhält", fügt Brand hinzu. Der Druck den Schäuble auf die politische Landschaft, wegen eines trügerischen Versprechens nach Sicherheit, ausgeübt hat ist zum Teil entwichen. Damit muss für die Zukunft der Kurs der SPD in der großen Koalition klar sein: Verteidigung der Grundrechte der Menschen in Deutschland. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat, wie das Gericht auch selber festgestellt hat, eine weit über den vorliegenden Fall hinausgehende Bedeutung. "Es stehen entscheidende Schritte für die Wahrung einer freiheitlich demokratischen Grundordnung in der digitalen Welt an. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts war der erste Schritt, diese Grundordnung im Internet zu wahren. Weitere Schritte müssen folgen!", so Brand abschließend. |