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Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 10.04.2008 Keine Sonderrechte für die Film- und MusikindustrieBerlin. Der Bundestag berät am 11. April über das Gesetz zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums". Wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Schaffung eines direkten zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs der Musik- und Filmindustrie zur Erlangung von Daten von Nutzerinnen und Nutzern des Internets. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) äußert sich sehr besorgt über diese Regelung. "Hier wird eine Sonderregelung für die Film- und Musikindustrie geschaffen, die es in der deutschen Rechtsgeschichte so bisher nicht gibt. Dies erscheint gerade in der Diskussion um den Einfluss von Lobbyisten in den Ministerien sehr besorgniserregend", so Arne Brand, der Pressesprecher des VOV. Der Bundestag setzt mit diesem Gesetz eine EU-Richtlinie in nationales Recht um, geht allerdings mit den Befugnissen für Musik- und Filmindustrie über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Angesichts der jüngsten Diskussion um den nicht geklärten Einfluss von Lobbyisten auf den Inhalt von Gesetzesentwürfen fordert der VOV Aufklärung, ob von der Industrie ausgeliehene Lobbyisten an der Schaffung dieses Gesetzes beteiligt waren. "Es muss geklärt werden, ob gewisse Passagen des Gesetzes korrekt zustande gekommen sind", stellt Brand klar. Interessant ist nach Meinung des VOV, dass hier ein Sonderrecht für einen Zweck geschaffen wird, den das Bundesverfassungsgericht gerade bei der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung ausgenommen hat. Mit der Verwendung dieser Daten wird der Fehler in einem Gesetz wiederholt, persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger für eine Verwendung freizugeben, die das Bundesverfassungsgericht gerade als besonders schutzwürdig anerkannt hat. „Warum man sich die Blöße geben will, auch hier in Karlsruhe zu unterliegen, ist für uns nicht verständlich“, teilt Brand weiter mit. Darüber hinaus ist die Schaffung von Sonderrechten für bestimmte Industrien bisher im deutschen Rechtssystem nicht bekannt. Es ist zu hinterfragen, warum solche Auskunftsansprüche nur für bestimmte Industriezweige mit einem langen Lobbyarm geschaffen wird, während normale Bürgerinnen und Bürger kein solcher Anspruch durch spezielle Gesetze eingeräumt wird. Dabei kann ein Bedarf für andere Konstellationen nicht von der Hand gewiesen werden. "Warum etwa bekommen Anwohner in der Nähe von Atomkraftwerken nach einem Störfall nicht Auskunftsrechte gegen den Kraftwerksbetreiber per Gesetz eingeräumt? Sind deren Rechte etwa weniger Wert als Urheberrechte der Film- und Musikindustrie?", so Brand weiter. Begrüßt wird von den Sozialdemokraten ausdrücklich die vorgesehene Beschränkung von Abmahnkosten. In der Vergangenheit haben sogenannte "Abmahn-Vereine" das deutsche Recht ganz gezielt aus Profitinteressen missbraucht. Der Gesetzentwurf sieht nun eine Deckelung der Kosten für die erste Abmahnung auf 100,- Euro vor. In der ersten Diskussion hatte Bundesjustizministerin Zypries eine Begrenzung auf 50,- Euro vorgeschlagen. "Wir hätten es begrüßt, wenn sich die Ministerin mit ihrer Forderung hätte durchsetzen können, diese Deckelung ist aber ein großer Schritt für einen Rechtsstaat den zukünftigen Missbrauch des Rechts zu verhindern. Wir brauchen mehr solcher Schritte!", so Brand abschließend. |