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Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 24.03.1997 Österreich geht offlineWien/Bonn. Am morgigen Dienstag, den 25. März 1997 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr werden alle Internetdienste österreichweit abgeschaltet. Damit ist Österreich in dieser Zeit per Internet weltweit nicht mehr erreichbar. Der Grund für diese drastische Aktion geben die Internet-Service-Provider Österreichs eine Durchsuchungsaktion der Polizei in der letzten Woche an. Am Donnerstag, den 20.3.1997 um 10:45 wurden sämtliche Computer des Internet-Service-Providers ViP durch sieben Zivilbeamte der Wirtschaftspolizei in Begleitung zweier Sachverständiger im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, und dadurch der Firma ViP die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen. Anlaß war eine Anzeige gegen "unbekannt" bei der Münchner Staatsanwaltschaft vom März 1996 (!), weil einer der Kunden des Providers gegen Paragraph 207a österreichisches StGB (Kinderpornographie) verstoßendes Material ins Internet eingespeist hat. Die erschreckend inkompetente Vorgangsweise der ermittelnden Behörden, die erst nach über einem Jahr tätig wurden, obwohl elektronische Nachrichten üblicherweise nach wenigen Tagen automatisch gelöscht werden, muß alle Computer-Anwender in Österreich betroffen machen. Obwohl weder Gefahr im Verzug war, der Absender der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt bekannt war und es sich bei der ViP nicht um den Beschuldigten handelte, wurden alle ihre Computer und Festplatten beschlagnahmt - selbst solche, die keinen Netzwerkanschluß besaßen. Internet-Service-Provider sorgen für die Verbindung der weltweit an das Internet angeschlossenen Rechner und den Transport der Daten zwischen diesen Rechnern. Da nicht alle Benutzer ständig mit dem Internet verbunden sind, werden deren Daten - häufig nur kurz - auf den Computersystemen der Provider zwischengelagert. Die dabei anfallende Datenmenge ist enorm: alleine die mehr als 27.000 verfügbaren Newsgroups und die zwischengelagerten WWW-Seiten belegen bei größeren Providern über 40 Gigabyte Speicherplatz. Das entspricht mehr als 20 Millionen DIN A4 Seiten Text per Provider. Eine inhaltliche Kontrolle solcher Informationsmengen ist daher dem Internet-Service-Provider weder zumutbar noch möglich. Die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung liegt grundsätzlich beim Urheber der Information. Das Internet ist mittlerweile ein aus dem Alltagsleben vieler Unternehmen und Privatpersonen nicht mehr wegzudenkendes Kommunikationsmedium, dessen Verfügbarkeit wesentlich die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes mitbestimmt. Während in der Bundesrepublik immer mehr Staatsanwälte die Unmöglichkeit der Datenkontrolle durch einen Provider einsehen und die Verantwortung für im Internet verbreitete Texte immer mehr beim Urheber sieht, ist die rechtliche Lage in Österreich bestenfalls als ungeklärt zu bezeichnen. Nach Auffassung des Justizministeriums gilt, daß eine unmittelbare Haftung der Provider für strafgesetzwidrige Inhalte deswegen bestünde, weil sie durch die Eröffnung des Zugangs zum Netz eine Gefahrenquelle schaffen, für deren Kontrolle und inhaltliche Übereinstimmung mit dem Gesetz sie verantworlich sind. Nach dieser Ansicht wären Provider unmittelbar wegen Unterlassung der inhaltlichen Kontrolle strafbar. Diese Auffassung ist strittig. Unstrittig ist die rechtliche Situation bei Beschlagnahmung. § 142 Abs. 1 ÖSTPO regelt, daß Haus- und Personsdurchsuchungen stets mit Vermeidung alles unnötigen Aufsehens, jeder nicht unumgänglichen nötigen Belästigung oder Störung der Beteiligten, mit möglichster Schonung ihres Rufes und ihrer mit dem Gegenstande der Untersuchung nicht zusammenhängenden Privatgeheimnisse sowie mit sorgfältigster Wahrung der Schicklichkeit und des Anstandes vorzunehmen sind. § 143 Abs. 1 ÖSTPO führt sinngemäß aus, daß nur Gegenstände, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, beschlagnahmt werden dürfen. Nach § 140 Abs. 1 ÖSTPO soll eine Durchsuchung überhaupt nur dann vorgenommen werden, wenn eine vorausgegangene Vernehmung des Verdächtigen weder die Herausgabe noch die Verdachtsbeseitigung zur Folge hatte; auf die Vernehmung kann nur in ganz bestimmten Fällen (Gefahr im Verzug - § 140 Abs. 2 STPO) verzichtet werden. Weder wurden die Mitarbeiter des Providers vernommen, noch war Gefahr im Verzug, weil ja die inkriminierten illegalen Inhalte längst nicht mehr auf den Rechnern des betroffenen Providers noch im gesamten Internet verfügbar waren. Ebenso wurde nicht mit "möglichster Schonung" vorgegangen, weil die abrupte Abschaltung der EDV-Ausrüstung zu Defekten bis hin zum Totalversagen führen kann. Die Internet-Service-Provider Österreichs nimmt diesen Vorfall zum Anlaß, die Öffentlichkeit, Politiker und Behörden darauf hinzuweisen, daß unter derartigen Rahmenbedingungen ein Internet-Betrieb nicht möglich ist. Um die Konsequenz eines der herrschenden Rechtsauffassung konformen Internet-Betriebs eindringlich zu demonstrieren, werden am kommenden Dienstag, den 25. März 1997 zwischen 16:00 und 18:00 Uhr alle Internetdienste österreichweit abgeschaltet. Damit ist Österreich in dieser Zeit per Internet weltweit nicht mehr erreichbar. Das Internet wird in Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Telekommunikationsbranche zu tun haben bereits in weitaus stärkerem Maße genutzt, als dies in Privathaushalten der Fall ist. Deshalb ist der komplette Ausfall, wie bei dem Internet-Provider ViP für ein Unternehmen, das bereits Dienste wie Email für die Kommunkation nutzt gleichbedeutend mit dem kompletten Ausfall der Telefonverbindung. Dies ist für Unternehmen selbstverständlich ein unhaltbarer Zustand, insbesondere für Global Players oder Unternehmen, die sich auf dem Weg dahin befinden. Die unklare Rechtslage im Bereich der Verantwortung für im Internet verbreitete Inhalte muß daher im Interesse der Volkswirtschaft Österreichs schnellstmöglich beseitigt werden. Die österreichischen Internet-Service-Provider verurteilen die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet und werden - wie schon bislang - mit den ermittelnden Behörden kooperativ zusammenarbeiten. Die Internet-Service-Provider sind der Meinung, daß - nach dem Verursacherprinzip - ausschließlich der einzelne Urheber jeweils selbst für seine Inhalte verantwortlich ist. Dies wird durch entsprechende Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Provider zum Ausdruck gebracht. Eine Sperrung von Inhalten muß jedenfalls durch eine rechtsstaatlich entsprechend legitimierte Institution veranlaßt werden, zB ähnlich einem österreischem Presserichter. In Erweiterung der bereits existierenden Kooperation mit den Behörden erklären sich die Internet-Service-Provider bereit, die zuständige Justizbehörde kostenlos mit einer geeigneten Internetanbindung auszustatten und in Gebrauch und Wesen des Internet einzuschulen. Ebenso erklären sich die Internet-Service-Provider bereit, die Justizbehörden beim Aufbau einer Expertenkomission zu unterstützen. Der in Gründung befindliche Verband der Internet Service Provider Österreichs (ISPA) plant darüberhinaus die Einrichtung einer Internet-Koordinationsstelle, die Hinweise auf illegale Inhalte entgegennimmt und mit den zuständigen Behörden zusammenarbeitet, sowie entsprechende Maßnahmen zwischen den Providern koordiniert. |