Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 23.09.1999

Internet nicht zum Festpreis

Berlin. Der Online-Dienst AOL darf nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg nicht mehr mit dem Slogan "Internet zum Festpreis" werben. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts außerordentlich, und hoffen, daß AOL seine irreführende Kampagne grundlegend überdenkt!", so Arne Brand, der Pressesprecher des VOV.

Das LG Hamburg hat am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen AOL bestätigt, in der der weitere Gebrauch des Slogans bei Androhung eines empfindlichen Ordnungsgeldes untersagt wird.

Der Grund für die Entscheidung lag in der fälschlichen Benutzung des Begriffes "Festpreis", denn das Angebot von AOL war keinesfalls nur zu einem Festpreis zu haben. So mußte neben dem Grundpreis von 9,90 DM pro Monat pro Verbindung der Preis von 6 Pf. gezahlt werden und dann noch ein Minutenpreis von 3,9pf für die Telefonverbindung.

"Ein Festpreis steht fest. Wenn ich aber einen unterschiedlich hohen Preis zahlen muss, der von der Dauer meiner Internetnutzung abhängt, kann von einem Festpreis keine Rede mehr sein", begründet Dr. Markus Wendel, Leiter des Geschäftsbereiches Internet bei Talkline, den erfolgreichen Gang seines Unternehmens vor das Gericht. "Das ist Irreführung der Verbraucher, die haben wir jetzt unterbunden.".

"Wir würden es aber nach wie vor sehr begrüßen, wenn AOL endlich guten Beispielen in den USA folgt und einen echten Festpreis für das Internet einrichtet.", so Brand weiter.

In Deutschland wurde dies bisher mit dem Hinweis auf mangelnde Kapazitäten im Telefonnetz von der Telekom abgelehnt. "Dabei hat uns die Telekom erklärt, daß wir das modernste Telefonnetz der Welt hätten. Darum müßte eigentlich was in den USA funktioniert hier auch funktionieren. Tut es aber angeblich nicht. Darum frage ich mich, ob es hier nicht nur um ein künstliches Hochhalten der Preise geht.", so Brand abschließend.