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Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 28.09.1999 Bundesverfassungsgericht setzt MaßstäbeBerlin. Das Bundesverfassungsgericht hat schon immer verfassungsmäßige Maßstäbe gesetzt. Seit der vergangenen Woche setzt es aber auch Maßstäbe im Bereich der Innovation und der Bürgerfreundlichkeit. Es stellt nämlich alle seine Beschlüsse und Urteile innerhalb kürzester Zeit im Volltext für die Allgemeinheit bereit. "Was soll ich über dieses Verfassungsorgan anderes sagen? Ich bin schlichtweg begeistert!", so Arne Brand, Pressesprecher des Virtuellen Ortsvereines der SPD. In der vergangenen Woche präsentierte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine neue Homepage, die unter www.bundesverfassungsgericht.de zu erreichen ist. Dabei wurde auch angekündigt, daß in Zukunft alle Beschlüsse und Urteile seit dem 1.1.1998 innerhalb von ein- bis zwei Tagen verfügbar sein sollen. "Das ist das wirklich neue. Kein anderes Verfassungsorgan stellt seine Arbeit für den Bürger so transparent dar wie dieses Gericht. Das sollte ein Vorbild, für andere Organe des Bundes, aber auch Gerichte und Behörden sein. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, daß alle Gesetzestexte zukünftig im Volltext im Internet verfügbar sind.", so Brand erfreut weiter. Nach Meinung des VOV werden damit die Möglichkeiten der Neuen Medien konsequent genutzt, um eine für den Bürger erhöhte Transparenz zu erzielen. "In Zeiten der sog. Politikverdrossenheit ist dies das beste Signal, das ein Verfassungsorgan aussenden kann", so Petra Tursky- Hartmann, Vorsitzende des VOV. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in Sachen Innovation noch einen draufgelegt. Um sicherzustellen, daß die Urteile und Beschlüsse wirklich vom Verfassungsgericht stammen, sind sie auch über einen verschlüsselten Server unter der Adresse https://www.bundesverfassungsgericht.de abrufbar. Das Bundesverfassungsgericht, daß diese Methode in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes entwickelte, hält diese relativ schwache Verschlüsselungsmethode aber für unzureichend. Aus diesem Grund werden alle Schriftstücke zusätzlich auch mit einer sog. PGP-Signatur, einer unverfälschlichen digitalen Unterschrift versehen. So kann die Echtheit auch nach einer Weiterleitung per E-Mail festgestellt werden. "Durch den Einsatz des frei verfügbaren Programmes PGP setzt das Bundesverfassungsgericht auch in der Kryptodebatte ein mehr als deutliches Zeichen. Wir fordern andere Bundesbehörden auf, diesem überaus positiven Signal zu folgen und endlich starke Verschlüsselung einzusetzen!", so Brand energisch. So setzt etwa das Bundesverteidigungsministerium für die interne Kommunikation nur eine schwache Verschlüsselung ein, die von ausländischen Geheimdiensten ohne größere Mühe mitgelesen werden kann. "Dies ist meiner Ansicht nach eine grobe Verletzung von bundesdeutschen Sicherheitsbedürfnissen", erläutert Brand. Mit dem Zugang zu starker Verschlüsselung für jedermann wie es das Bundesverfassungsgericht vorgemacht hat, lassen sich diese Sicherheitslücken wirksam schließen! |