Presseerklärung des Virtuellen Ortsvereins der SPD vom 06.03.2000

Hexenjagd auf Meinungsfreiheit

Berlin. Jemand ist nur für seine eigenen Worte verantwortlich nicht für das, was ein anderer redet. Nicht einmal, wenn er diesen anderen zitiert! Diese Meinung vertritt der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) anläßlich der jüngsten Versuche die Meinungsfreiheit im Internet unangemessen einzuschränken.

Der VOV ist mit der Aktion "Freedomforlinks.de" der Meinung, daß Universitäten - gleichgültig innerhalb welcher Staatsgrenzen - die Freiheit der Wissenschaften und Meinungen ausüben und verteidigen müssen anstatt sich rückgratlos windend in vorauseilendem Gehorsam vor Ihrer aufklärerischen Aufgabe zu beugen und damit einen Spatenstich zu leisten, der dazu beiträgt, die in demokratischen Staaten per unseren Gesetzen garantierte Informationsfreiheit zu gefährden.

Ähnliche Vorgänge staatlicher Verfolgung gibt es auch in Deutschland. Der VOV fordert, daß Internetdokumente, die sich kritisch mit extremistischen Inhalten auseinandersetzen, in Zukunft auf die Quelltexte verweisen dürfen, ohne daß der Autor, der diese Inhalte kritisiert, damit rechnen muß, Opfer staatlicher Verfolgung zu werden. Nur so ist nach Auffassung des VOV eine kritische Auseinandersetzung mit extremistischer Propaganda möglich.

Eine strafrechtlich relevante Handlung darf erst dort beginnen, wo der Autor sich eindeutig mit den Quelltexten identifiziert. Im Einzelfall wurde in Deutschland bereits der richtige Weg eingeschlagen. In dem Fall Angela Marquardt hatte das Berliner Gericht hatte die ehemalige stellvertretende PDS-Vorsitzende nicht für einen Link auf eine Seite verantwortlich gemacht, die wiederum auf strafrechtlich relevante Inhalte einen Link gesetzt hatte. Es kann nach diesem Richterspruch niemandem zugemutet werden, ständig alle Seiten, auf die er einen Link gesetzt hat, auf ihren Inhalt zu überprüfen. Rechtlich relevant wird es erst, wo man von einer Weiterverlinkung auf strafrechtliche Inhalte Kenntnis hat oder hätte haben können. „Diese richtungsweisende Rechtsprechung bezog sich allerdings auf einen Einzelfall. Für eine weitere Rechtsverbindlichkeit und die daraus folgende Rechtssicherheit wünscht sich der VOV das Tätigwerden des Bundesgesetzgebers.“, so Arne Brand, der Pressesprecher des VOV.

Zum Hintergrund: Dort, wo die Nutzung des Internets einst begann, in den Wissenszentren auf dem Globus, in den Universitäten und Fachhochschulen, herrscht heute Unsicherheit, ob man sich einen weltweiten freien Datenaustausch noch leisten kann. Die Hochschulen reagieren auf die Masse der Abmahnungen, die auch vor ihren Toren nicht Halt machen, verschreckt. Es sind bereits in stillen Kämmerlein Überlegungen im Gange, sich in von außen unzugängliche Intranets - die Reservate des digitalen Zeitalters - zurückzuziehen.

Speziell in diesem Zusammenhang ist der Staat in der Pflicht. Bislang tritt der deutsche Staat hier auch als zweitklassiger Abmahnverein in Form von jugendschutz.net auf. „Hier darf ich mich als Staat nicht meiner rechtsstaatlichen Verantwortung entziehen“, so Brand weiter.

Ein Auswuchs der Verunsicherung ganz besonderer Art mußte nun der Informatik-Assistenzprofessor Thomas Stricker an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich erfahren. Seit Jahren schon beschäftigt er sicht mit Kernfragen, wie "Wohin dürfen externe Links führen und wohin nicht?" Eigentlich eine logische und sinnvolle Diskussion - denn wer möchte sich schon gerne wissentlich kriminalisieren und damit angreifbar machen?

ETH-Professor Stricker, ein Verfechter der offenen Information und Kommunikation, stellte schließlich ein paar ironische Sätze auf den universitätseigenen Server, mit denen er belegen wollte, daß es fast als Pflicht erscheint, zu Dokumentationszwecken Links auch zu gesetzwidrigen Inhalten zu setzen, um so die freie Meinungsbildung - Grundvoraussetzung für den Fortbestand zivilisierter Meinungsfreiheit - zu gewährleisten.

Die Beweisführung trat Professor Stricker an, indem er einen Link zu einer antirassistischen Website setzte, von der aus wiederum zur Veranschaulichung des Ausmaßes von Haß Links zu einer Vielzahl von widerlichen, menschenverachtenden Rassistensites führen. Den Originaltext, der den Stein ins Rollen brachte, finden Sie - nachdem die ETH die Seite am 23. Februar 2000 vom Uni-Server genommen hat - als Auszug hier.

Im Februar 2000 schaltete sich die Zürcher Bezirksanwaltschaft ein und leitete ein Strafverfahren gegen Professor Stricker ein wegen Verstoß gegen das Schweizer Antirassismusgesetz. Wer diesen Stein ins Rollen gebracht hat, ist bisher nicht bekannt.

Die Reaktionen jedoch folgten prompt. Als erstes gleich am 23. Februar in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ). Der Tenor ist bereits in den Einleitungssätzen deutlich erkennbar: "Wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm ist gegen Thomas M. Stricker, Vorsteher des Institutes für Informatiksysteme an der ETH Zürich, ein Strafverfahren eingeleitet worden. Seine Homepage bietet ihren Besuchern Referenzen an, die zu rassistischen und antisemitischen Internetseiten führen."

Die Hochschule ließ auch jegliches Interesse an einer sachlichen Aufklärung vermissen und ergriff Maßnahmen gegen Professor Stricker. Sie löschte die Seite des Professors und kündigte weitere Disziplinarmaßnahmen an.

„Ich bin gespannt, wie sich dieser Sachverhalt weiter entwickelt“, so Brand abschließend.